Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.2003

Geschäftszahl

2003/17/0305

Rechtssatz

Ein Rechtsanwalt darf nur rein technische Vorgänge beim Abfertigen von Schriftstücken ohne nähere Beaufsichtigung einer verlässlichen Kanzleikraft überlassen, ohne die gebotene Sorgfaltspflicht (Überwachungspflicht) zu verletzen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2003/17/0306