Verwaltungsgerichtshof
25.11.2003
2003/17/0305
Ein Rechtsanwalt darf nur rein technische Vorgänge beim Abfertigen von Schriftstücken ohne nähere Beaufsichtigung einer verlässlichen Kanzleikraft überlassen, ohne die gebotene Sorgfaltspflicht (Überwachungspflicht) zu verletzen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
2003/17/0306