Verwaltungsgerichtshof
05.11.2003
2003/17/0253
GRS wie 99/17/0029 E 23. Juni 2003 RS 3
Eine tatbestandsmäßige Unbilligkeit im Einzelfall ist dann nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage festzustellen ist, die alle von dem betreffenden Gesetz erfassten Abgabepflichtigen in gleicher Weise trifft (Hinweis E 10. April 1986, 85/17/0147, 0148).