Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.2004

Geschäftszahl

2003/16/0379

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/17/0098 B 13. August 2002 RS 2

Stammrechtssatz

Die Zulässigkeit einer Bescheidbeschwerde durch den Vorstellungswerber, dessen Vorstellung Erfolg hatte, gegen den aufhebenden Vorstellungsbescheid hängt davon ab, welche Rechtsverletzung der Beschwerdeführer geltend macht. Nur dann, wenn sich die Beschwerde gegen einen der tragenden Aufhebungsgründe wendet, kann von der Zulässigkeit der Beschwerde ausgegangen werden (Hinweis B 28. Jänner 2002, 2001/17/0195).

Beachte

Vorabentscheidungsverfahren:

* Ausgesetztes Verfahren:

2001/16/0026 B 7. Juni 2001

* EuGH-Entscheidung:

EuGH 62001CJ0147 2. Oktober 2003