Verwaltungsgerichtshof
21.01.2004
2003/16/0379
GRS wie 2000/17/0098 B 13. August 2002 RS 2
Die Zulässigkeit einer Bescheidbeschwerde durch den Vorstellungswerber, dessen Vorstellung Erfolg hatte, gegen den aufhebenden Vorstellungsbescheid hängt davon ab, welche Rechtsverletzung der Beschwerdeführer geltend macht. Nur dann, wenn sich die Beschwerde gegen einen der tragenden Aufhebungsgründe wendet, kann von der Zulässigkeit der Beschwerde ausgegangen werden (Hinweis B 28. Jänner 2002, 2001/17/0195).
Vorabentscheidungsverfahren:
* Ausgesetztes Verfahren:
2001/16/0026 B 7. Juni 2001
* EuGH-Entscheidung:
EuGH 62001CJ0147 2. Oktober 2003