Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.12.2003

Geschäftszahl

2003/16/0108

Rechtssatz

Es steht dem Zahlungspflichtigen frei, gegenüber dem Kostenbeamten oder auch noch im Berichtigungsverfahren Einwendungen gegen die Richtigkeit der vom Finanzamt mitgeteilten Bemessungsgrundlage zu erheben (Hinweis E 20. August 1996, 96/16/0104).