Verwaltungsgerichtshof
16.12.2004
2003/16/0104
GRS wie 2003/16/0500 B 21. Jänner 2004 RS 1
Nach der Rechtsprechung besteht kein abstraktes Recht auf eine richtige Rechtsanwendung. Ebenso wenig besteht ein solches Recht auf die Einhaltung von Verfahrensvorschriften. Mit dem Hinweis auf solche Verfahrensvorschriften wird kein aus einer Rechtsnorm ableitbares subjektives Recht des Beschwerdeführers dargestellt.