Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.2004

Geschäftszahl

2003/16/0080

Rechtssatz

Auch eine qualifizierte Mitwirkungspflicht eines Vertreters entbindet die Behörde nicht von jeglicher Ermittlungspflicht; eine solche Pflicht besteht etwa dann, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung ergeben vergleiche die bei Ritz, BAO-Kommentar2, in Rz 22 zu Paragraph 9, BAO wiedergegebene Rechtsprechung).