Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.2005

Geschäftszahl

2003/15/0124

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/15/0082 E 25. Februar 1991 RS 1

Stammrechtssatz

Ein typischer Anwendungsfall der Vorschrift des Paragraph 52, Absatz 2, BewG liegt vor, wenn das zu bewertende Grundstück eine Baulücke in einem sonst besiedelten Gebiet darstellt.