Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.2005

Geschäftszahl

2003/15/0105

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0322/66 E 20. Oktober 1967 VwSlg 3666 F/1967 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Grundstück, das als unbebaut erworben und auf dem sodann ein Haus errichtet wurde, bleibt ungeachtet dessen, daß es nun als bebaut zu gelten hat, dieselbe Sache, und seine Veräußerung - sofern sie innerhalb der vom Gesetz für die Annahme von Spekulationsgeschäften festgesetzten Frist erfolgt - ist ein Spekulationsgeschäft.

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E 20.10.1967, 322/66 #1 VwSlg 3666 F/1967