Verwaltungsgerichtshof
23.09.2005
2003/15/0105
Die Begrenzung des Wertansatzes mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten hat den Zweck zu verhindern, dass bei Wirtschaftsgütern, die nach Paragraph 30, EStG "steuerhängig" sind, dadurch die Besteuerung des Wertzuwachses vermieden werden kann, dass sie vor der geplanten Veräußerung mit dem Teilwert in das Betriebsvermögen eingelegt werden und sodann aus dem Betrieb verkauft werden vergleiche Hofstätter/Reichel, Tz 2 zu Paragraph 6, Ziffer 5, EStG 1988, 26. Lfg).