Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.2003

Geschäftszahl

2003/14/0032

Rechtssatz

Die Aufhebung eines Bescheides gemäß Paragraph 299, BAO durch die Oberbehörde bewirkt das Ausscheiden des aufgehobenen Bescheides aus dem Rechtsbestand.