Verwaltungsgerichtshof
21.01.2004
2003/13/0157
Um von einer Berufsausbildung sprechen zu können, ist das ernstliche zielstrebige und nach außen erkennbare Bemühen um einen Ausbildungserfolg erforderlich (Hinweis E 26. Juni 2002, 98/13/0042). Dieses Bemühen manifestiert sich etwa im Antreten zu Prüfungen (Hinweis E 19. März 1998, 96/15/0213).