Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.03.2004

Geschäftszahl

2003/13/0136

Rechtssatz

Für die vom Beschuldigten als angezeigt erachtete Gewährung einer bedingten Strafnachsicht im Sinne des Paragraph 43, Absatz eins, StGB fehlt es im finanzstrafbehördlichen Verfahren an der erforderlichen Rechtsgrundlage (Hinweis Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz, Rz 1 zu Paragraph 26, FinStrG).