Verwaltungsgerichtshof
23.05.2007
2003/13/0120
GRS wie 2002/13/0119 E 28. Juni 2006 RS 2
Ein die Umsatzsteuerschuld in niedrigerer als der erklärten und nach dem Berufungsantrag im Verwaltungsverfahren begehrten Höhe festsetzender Bescheid, der den Abgabepflichtigen damit weniger als ein solcher belastet, der seinem Vorbringen vollinhaltlich Rechnung tragen würde, kann keine vor dem Verwaltungsgerichtshof verfolgbare Rechtsverletzung bewirken (Hinweis B 20. November 1996, 94/13/0017, VwSlg 7141 F/1996; B 20. Juli 1999, 94/13/0016).