Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.2007

Geschäftszahl

2003/11/0249

Rechtssatz

Paragraph 261, Absatz eins, GewO 1994 vermittelt schon nach seinem klaren Wortlaut keine Berechtigung zur Ausübung der Ernährungsberatung. Im Übrigen ist kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung (Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 11,) die GewO 1994 auf die medizinisch-technischen Dienste nicht anzuwenden.