Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.03.2005

Geschäftszahl

2003/11/0163

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/09/0139 E 25. April 1991 RS 6

Stammrechtssatz

Nicht im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes liegt es, begünstigten Personen dann einen besonderen Schutz zu verleihen, wenn sie sich gar nicht oder nur störend in die Organisation des Betriebes, dem sie angehören, eingliedern, vor allem aber, wenn sie den Betriebsfrieden stören

(Hinweis E 7.5.1956, 2247/55, VwSlg 4063 A/1956).