Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.10.2006

Geschäftszahl

2003/10/0226

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/10/0084 B 11. Juni 2001 RS 5

Stammrechtssatz

Hinweise, Mitteilungen, die Wiedergabe einer Rechtsansicht, von Tatsachen, der Hinweis auf Vorgänge des Verfahrens, Rechtsbelehrungen udgl. können nicht als verbindliche Erledigung im Sinne des Paragraph 58, AVG gewertet werden.