Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.2004

Geschäftszahl

2003/09/0010

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/09/0100 E 27. Februar 2003 RS 6

Stammrechtssatz

Dem Gutachten des Amtssachverständigen - als Grundlage zur Beantwortung der Frage, ob die im Paragraph eins, Absatz eins, DMSG 1923 enthaltene Tatbestandsgruppe (geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung) erfüllt ist - ist bezüglich geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung solange zu folgen (es sei denn, dass es unschlüssig ist oder mit den ersichtlichen Tatsachen nicht übereinstimmt), als die Richtigkeit im Verwaltungsverfahren nicht durch fachlich fundierte Gegenausführungen und Gegenbeweise von vergleichbarem Aussagewert widerlegt ist vergleiche in dieser Hinsicht das E 18. November 1998, Zl. 96/09/0244, mwN).