Verwaltungsgerichtshof
22.09.2004
2003/08/0193
GRS wie 98/08/0264 E 23. April 2003 RS 1
Das Nichtzustandekommen eines den Zustand der Arbeitslosigkeit beendenden (zumutbaren) Beschäftigungsverhältnisses kann vom Arbeitslosen unter anderem dadurch verschuldet werden, dass der Arbeitslose den Erfolg seiner (nach Außen zutage getretenen) Bemühungen durch ein Verhalten, welches nach allgemeiner Erfahrung geeignet ist, den potenziellen Dienstgeber von der Einstellung des Arbeitslosen abzubringen, zunichte macht, verschuldet werden (Hinweis E 20. November 2002, 2002/08/0209).