Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.11.2005

Geschäftszahl

2003/08/0116

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/08/0008 E 20. Februar 2002 RS 1

Stammrechtssatz

Die Frage, wie sich der Arbeitslose bei dem Vorstellungsgespräch verhalten hat, ist für die Beurteilung, ob die Notstandshilfe zu versagen ist, ausschlaggebend. Die Beantwortung der Frage, ob der Arbeitslose das Zustandekommen der Beschäftigung vereitelt hat, erfordert präzise Feststellungen über den Verlauf des Vorstellungsgespräches (Hinweis E 18. Oktober 2000, 98/08/0392).