Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.2004

Geschäftszahl

2003/07/0173

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/16/0271 E 30. April 2003 RS 1

(Hier nur der letzte Satz; betreffend eine Beitragsschuld iSd Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 2, ALSAG 1989))

Stammrechtssatz

Für die Frage des Entstehens der Steuerschuld im Bereich des KVG ist die Generalklausel des Paragraph 4, Absatz eins, BAO anzuwenden (Hinweis E 29.1.1996, 95/16/0199). Danach entsteht der Abgabenanspruch, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft. Der Zeitpunkt, an dem die Steuerschuld - grundsätzlich - entsteht, ist auch für die Beurteilung der Voraussetzungen einer Steuerbefreiung von Bedeutung.