Verwaltungsgerichtshof
22.04.2004
2003/07/0173
GRS wie 93/04/0241 E 21. März 1995 VwSlg 14225 A/1995 RS 5
Ob eine Verwendung oder Verwertung zulässig iSd Paragraph 2, Absatz 3, AWG 1990 ist, bemißt sich auch nach den Bestimmungen des AWG 1990, die - soweit dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird vergleiche hiezu die nach Paragraph 2, Absatz 3, zweiter Satz AWG 1990 hier nicht anzuwendenden Bestimmungen) - für bestimmte Anlagen der Abfallverwertung eine Genehmigung vorsehen. Soweit daher eine diesfalls etwa nach Paragraph 29, Absatz eins, AWG 1990 erforderliche Genehmigung nicht vorliegt, kann eine entsprechende Verwertung nicht als zulässig iSd Paragraph 2, Absatz 3, AWG 1990 angesehen werden.