Verwaltungsgerichtshof
22.04.2004
2003/07/0173
Weder dem Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 2, ALSAG 1989 noch einer anderen Bestimmung dieses Gesetzes ist zu entnehmen, dass als übergeordnete Baumaßnahme iSd Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer eins, ALSAG 1989 nur eine solche in Betracht kommt, für die eine Bewilligung, Anzeige oder Nichtuntersagung erforderlich ist.