Verwaltungsgerichtshof
29.01.2004
2003/07/0121
Unter einer Verwertung nach § 10 Abs. 2 lit. b Tir AWG 1990 ist nur eine zulässige Verwertung zu verstehen.Unter einer Verwertung nach Paragraph 10, Absatz 2, Litera b, Tir AWG 1990 ist nur eine zulässige Verwertung zu verstehen.