Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.11.2006

Geschäftszahl

2003/07/0083

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/07/0103 E 21. Februar 2002 RS 2

Stammrechtssatz

In einem Verfahren iSd Paragraph 32, Absatz eins, AWG 1990 in der Fassung 1998/I/151 ist es zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmales der Verunreinigung über das unvermeidliche Ausmaß hinaus nicht erforderlich, dass es bereits tatsächlich zu einer Grundwasserverunreinigung gekommen ist, sondern genügt die Möglichkeit einer solchen Verunreinigung (Hinweis E 18. Jänner 2001, 2000/07/0217).