Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.07.2004

Geschäftszahl

2003/07/0077

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/07/0138 E 23. November 2000 RS 3

(Hier: OÖ FlVfLG 1979)

Stammrechtssatz

Aus einer Verwirklichung eines Tatbestandes des Tiroler landwirtschaftlichen Siedlungsgesetzes 1969 kann - ungeachtet der Ähnlichkeit des mit dem Siedlungsrecht verfolgten Zweckes zu den Zielsetzungen der Flurbereinigung - auf das Vorliegen eines zur Flurbereinigung erforderlichen Geschäftes iSd Paragraph 32, Tir FlVfLG 1996 noch nicht zwingend geschlossen werden.