Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.07.2004

Geschäftszahl

2003/07/0077

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/07/0088 E 17. Dezember 1991 RS 3

Stammrechtssatz

Die Teilung eines Erwerbsvorganges in einen als Flurbereinigungsmaßnahme anerkannten und einen als solchen nicht anerkannten Teil ist rechtlich zulässig (Hinweis E 13.6.1989, 89/07/0019; E 20.11.1984, 84/07/0237)