Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.2003

Geschäftszahl

2003/07/0011

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/09/0043 E 25. Juni 1992 RS 1

Stammrechtssatz

Das Verschulden einer geeigneten und ordentlich überwachten Angestellten eines Rechtsanwaltes stellt regelmäßig einen tauglichen Wiedereinsetzungsgrund dar (Hinweis Pichler, Zur Wiedereinsetzungspraxis des Verwaltungsgerichtshofes, AnwBl 1990, 178 ff).