Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.03.2005

Geschäftszahl

2003/06/0183

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/06/0106 E 19. September 1991 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Entscheidung der Berufungsbehörde über die Strafbemessung sind die Einkommensverhältnisse des Besch zur Zeit der Erlassung des Berufungsbescheides zu berücksichtigen (Hinweis E 19.3.1986, 85/03/0164).