Verwaltungsgerichtshof
15.12.2003
2003/03/0149
Es ist keine ausreichende Konkretisierung der Tat, wenn in Bezug auf das Fehlen der Gefahrzettel auf Rn. 10500 ADR verwiesen wird, ohne dies im Hinblick auf die 13 Absätze dieser Randnummer weiter zu konkretisieren.