Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.2003

Geschäftszahl

2003/03/0149

Rechtssatz

Es ist keine ausreichende Konkretisierung der Tat, wenn in Bezug auf das Fehlen der Gefahrzettel auf Rn. 10500 ADR verwiesen wird, ohne dies im Hinblick auf die 13 Absätze dieser Randnummer weiter zu konkretisieren.