Verwaltungsgerichtshof
15.12.2003
2003/03/0149
Dem Gefahrgutbeauftragten im Sinne des GGBG wird nicht die Verantwortung für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften im Sinne des Paragraph 9, Absatz 2, VStG für das ganze Unternehmen oder für bestimmte räumlich oder sachlich abgegrenzte Bereiche des Unternehmens übertragen.