Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.2002

Geschäftszahl

2002/21/0036

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/21/0109 E 28. Juni 1995 RS 5

Stammrechtssatz

Unter einer Wohnung iSd Paragraph 4, ZustG ist jene Räumlichkeit zu verstehen, die der Empfänger tatsächlich benützt, wo er also tatsächlich wohnt (Hinweis E 16.12.1992, 92/02/0250).