Verwaltungsgerichtshof
25.04.2002
2002/21/0029
GRS wie 2000/18/0041 E 27. Juni 2001 RS 1
Bei einem Fremden, der seit der Erlassung des Aufenthaltsverbotes die Stellung eines EWR-Bürgers oder eines begünstigten Drittstaatsangehörigen erlangt hat, ist bei der Gefährlichkeitsprognose zu beachten, dass die Aufrechterhaltung des Aufenthaltsverbotes nur im Grund des Paragraph 48, Absatz eins, FrG 1997 zulässig ist (Hinweis E 27. Jänner 2000, 97/21/0503, ergangen zum FrG 1993).