Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.09.2003

Geschäftszahl

2002/17/0239

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/17/0261 E 23. Oktober 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Maßgebend für die Bemessung des Kanalisationsbeitrages sind die verbaute Grundfläche (in Quadratmeter) und die Geschoßanzahl. Auf die (geringere) Fläche eines (zurückspringenden) Obergeschosses kommt es nach dem Gesetz nicht an.

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E 23.10.1987, 87/17/0261 #1