Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.2002

Geschäftszahl

2002/17/0153

Rechtssatz

Die Versteigerungsabgabe hat eindeutig nicht den Charakter einer Umsatzsteuer und verstößt daher auch nicht gegen Artikel 33, der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie (77/388/EWG).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2002/17/0152 E 20. November 2002