Verwaltungsgerichtshof
25.06.2002
2002/17/0153
Die Versteigerungsabgabe hat eindeutig nicht den Charakter einer Umsatzsteuer und verstößt daher auch nicht gegen Artikel 33, der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie (77/388/EWG).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/17/0152 E 20. November 2002