Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.2002

Geschäftszahl

2002/17/0036

Rechtssatz

Die spezifischen baurechtlichen Vorschriften, die auf den Geschossbegriff abstellen (Abstandsvorschriften, Bebauungsdichtevorschriften), sind für die Auslegung der abgabenrechtlichen Bestimmung im Kanalabgabengesetz nicht heranzuziehen (Hinweis E 23. Oktober 2000, 2000/17/0186). Die im Stmk Baugesetz 1995 enthaltene Definition des Begriffs "Keller" entspricht jedoch dem normalen Sprachgebrauch.