Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.2003

Geschäftszahl

2002/16/0271

Rechtssatz

Für die Frage des Entstehens der Steuerschuld im Bereich des KVG ist die Generalklausel des Paragraph 4, Absatz eins, BAO anzuwenden (Hinweis E 29.1.1996, 95/16/0199). Danach entsteht der Abgabenanspruch, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft. Der Zeitpunkt, an dem die Steuerschuld - grundsätzlich - entsteht, ist auch für die Beurteilung der Voraussetzungen einer Steuerbefreiung von Bedeutung.