Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.2003

Geschäftszahl

2002/16/0214

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/16/0477 E 20. Februar 2003 RS 3

Stammrechtssatz

Die Anwendung des Paragraph eins, Absatz 4, GrEStG setzt auch voraus, dass die einzelnen Erwerbsvorgänge zwischen den gleichen Vertragspartnern stattfinden (Hinweis E 27.5.1999, 98/16/0304 - 0307).