Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.2002

Geschäftszahl

2002/16/0152

Rechtssatz

Nach ständiger hg Judikatur knüpft die Gerichtsgebührenpflicht zum Zwecke der einfachen Handhabung durch den Kostenbeamten an formale äußere Tatbestände an und sind die das GGG und das GEG vollziehenden Behörden an die jeweiligen Entscheidungen der Gerichte gebunden.