Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.12.2004

Geschäftszahl

2002/15/0057

Rechtssatz

Gemäß Artikel 28, UStG 1994 erteilt das Finanzamt juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind, auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen (Hinweis Ruppe, UStG2, Artikel 28, BMR, Tz 10). Schon deshalb, weil die Rechtsordnung die Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an juristische Personen, die nicht Unternehmer sind, vorsieht, lässt das Bestehen einer solchen nicht zwingend den Schluss auf die Unternehmereigenschaft zu.