Verwaltungsgerichtshof
23.09.2005
2002/15/0001
GRS wie 93/13/0091 E 24. September 1996 RS 4
Für das Hervorkommen neuer Tatsachen im Sinne des Paragraph 303, Absatz 4, BAO ist maßgebend, ob der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, daß sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufzunehmenden Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, Tz 10 zu Paragraph 303, BAO).