Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.2007

Geschäftszahl

2002/14/0138

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/14/0013 E 25. November 2002 RS 2

Stammrechtssatz

Nach stRsp des VwGH dient eine Nachsicht nicht dazu, Unrichtigkeiten der Abgabenfestsetzung zu beseitigen und unterlassene Rechtsbehelfe, insbesondere Berufungen, nachzuholen (Hinweis E 19. März 1998, 96/15/0067).