Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.2004

Geschäftszahl

2002/14/0131

Rechtssatz

Es steht der Besteuerung nach Paragraph 67, Absatz 8, Litera b, EStG 1988 nicht entgegen, wenn die Pensionsabfindung einige Tage vor Beendigung des Dienstverhältnisses bzw. vor dem Entstehen des - auf Renten lautenden - Betriebspensionsanspruches vereinbart worden ist und zu einer entsprechenden Zahlung geführt hat (Hinweis E 16. Dezember 2003, 2001/15/0165).