Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.2004

Geschäftszahl

2002/14/0131

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/15/0165 E 16. Dezember 2003 RS 1

Stammrechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegen Pensionsabfindungen iSd Paragraph 67, Absatz 8, Litera b, EStG 1988 nur dann vor, wenn die Zahlungen in Abgeltung eines - auf Renten lautenden -

bereits entstandenen Anspruches geleistet werden (Hinweis E 18. Dezember 2001, 2001/15/0190). Die Abgeltung einer bloßen Pensionsanwartschaft fällt nicht unter den in Rede stehenden Tatbestand. Der Verwaltungsgerichtshof fordert zusätzlich, dass die Pensionsabfindung nach (Hinweis E 2001/15/0190) bzw in Zusammenhang mit der Beendigung des Dienstverhältnisses (Hinweis E 23. April 2001, 98/14/0176) gezahlt wird, sodass ein "potenzieller Versorgungsfall" vorliegt.