Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.01.2005

Geschäftszahl

2002/14/0116

Rechtssatz

Es ist nicht rechtswidrig, in der Begründung eines Bescheides auf die eines anderen, der Partei bekannten Bescheides zu verweisen (Hinweis E 25. Juni 1998, 97/15/0061). Auch ein Verweis auf die Ausführungen des der Partei bekannten Betriebsprüfungsberichtes ist zulässig (Hinweis E 27. Mai 1998, 95/13/0282, 0283).