Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.01.2005

Geschäftszahl

2002/14/0116

Rechtssatz

Die zusammenhängende Darstellung des von der Behörde im Ergebnis ihrer Beweiswürdigung festgestellten Sachverhaltes kann durch den bloßen Hinweis auf irgendwelches dem Abgabepflichtigen bekanntes "Aktenmaterial" nicht ersetzt werden (Hinweis E 28. Mai 1997, 94/13/0200).