Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.2006

Geschäftszahl

2002/14/0101

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/13/0201 E 27. Februar 2002 VwSlg 7684 F/2002 RS 5

Stammrechtssatz

Die Sachgrundlagenermittlung der Behörde unterliegt der Beurteilung des Verwaltungsgerichtshofes dahin, ob der Sachverhalt genügend erhoben worden ist und ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut entsprechen.