Verwaltungsgerichtshof
24.09.2002
2002/14/0082
In einem Nachsichtsverfahren ist die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzungen grundsätzlich nicht zu prüfen. Auch der Umstand, dass ein Finanzstrafverfahren eingestellt wurde, tangiert die Abgabenfestsetzung nicht (Hinweis E 18.1.1996, 93/15/0165).