Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.2003

Geschäftszahl

2002/14/0079

Rechtssatz

Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nicht im Rückzahlungsverfahren, sondern auf Antrag des Abgabepflichtigen mit Abrechnungsbescheid nach Paragraph 216, BAO zu klären (Hinweis E 22.3.2000, 99/13/0098).