Verwaltungsgerichtshof
09.12.2004
2002/14/0074
Der Zweck der Regelung des Paragraph 7, Absatz 4, KStG, soweit sie die Begünstigung für internationale Beteiligungen ausschließt, wenn der Unternehmensgegenstand der ausländischen Beteiligungsgesellschaft wesentlich die Verwaltung eigener Forderungswertpapiere umfasst, liegt offenkundig darin, Gewinnanteile, die wesentlich auf risikoarme "passive Veranlagungsformen" zurückgehen, von der Steuerbefreiung auszunehmen. Vor einem gänzlich anderen Hintergrund ist die kapitalertragsteuerliche Regelung des EStG zu sehen:
"Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren" iSd Paragraph 93, Absatz 3, EStG erfassen Zinserträge aus Forderungen gegenüber Banken nicht, weil letztere bereits nach Paragraph 93, Absatz 2, Ziffer 3, in Verbindung mit Paragraph 93, Absatz eins, EStG dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen.
Besprechung in:
SWI Nr. 2 aus 2005,, S 67-80;