Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.2005

Geschäftszahl

2002/14/0050

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/13/0160 E 2. Juni 2004 RS 3

Stammrechtssatz

Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, denen keine entsprechende Transferzahlung zukommt, kann die verfassungsrechtlich gebotene, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf Grund der Unterhaltsverpflichtung gegenüber minderjährigen Kindern entsprechende einkommensteuerliche Entlastung im Besteuerungsverfahren herbeigeführt werden (Hinweis E 18. September 2003, 2000/15/0204).